¹) siehe 2.1
Hier fehlt, dass es weiterhin über die KfW für die Sanierung bestehender Gebäude kostengünstige Darlehen für Einzelmaßnahmen geben muss. Das wurde leider von der Bundesregierung abgeschafft. Die Beratung ist schön und gut. Die Menschen wissen dann was sie machen können und sollen, können es aber nicht bezahlen.
Weiterhin fehlt, dass gerade in den saarländischen Strukturen der Ein- und Zweifamilienhausbebauung im Bestand Quartierslösungen sinnvoll sind. Gerade diese Gruppe der Kleinvermieter und Selbstnutzer sind schwer für Sanierungsmaßnahmen zu motivieren. Es mangelt an Kapital, Know-How und Informationen über langfristig rentierliche Maßnahmen. Ein Sanierungsfahrplan für ein ganzes energieeffizientes Quartier, der auf kommunaler Ebene erstellt wird und ggf. zu weiteren Fördermöglichkeiten führen kann sowie z. B. andere Heizsysteme wie Nahwärmenetze vorsehen könnte, könnte im Saarland zu schnellerer Sanierung des Gebäudebestands führen.
²) siehe 2.3
Stadtwerke sollten verpflichtet werden bei Mietshäusern und Häusern von Eigentümergemeinschaften Dachflächen für die Gewinnung von Energie durch PV zu nutzen und den Bezug von günstigem Strom in diesen Häusern ermöglichen.
³) siehe 2.4
Innerörtlich?
⁴) siehe 2.6.1
Dieser Gegensatz ist unzulänglich: nutzen und schützern zugleich!
Naturgemäße Waldbewirtschaftung orientiert sich am „Waldwohl“ und berücksichtigt bei allen forstlichen Maßnahmen die Erkenntnisse über die Selbstregulierungsfähigkeit des Wald-Ökosystems. Nur in langfristig stabilen Wäldern können permanent waldverträgliche Holznutzungen erfolgen und nur diese Wälder werden nachhaltig die wichtige Funktion der CO2-Senke wahrnehmen können.
Deshalb: Anpassen der Forstwirtschaft an die neuen Gegebenheiten des Klimawandels durch z. B. Anpassung der Schalenwildbestände an die Naturverjüngungsdynamik, Einsatz bodenschonender Kleinstraupen und Rückepferde auf flexiblen Vorlieferungslinien, verbesserte Wasserdampfentwicklung in den Waldbeständen durch Totholz für ein kühleres Waldinnenklima, ggf. Einbringen von so genannten Rückkehrerarten, um die natürliche Baumartenveränderung zu beschleunigen.
Alle veränderungen sollen auf wissenschaftlicher Grundlage und nach und nach erfolgen.
⁵) siehe 2.6.1
Die neueste Fassung des Landeswaldgesetzes in MV stammt m. W. aus 2011. Gemeint ist das Landeswaldprogramm 2021.
⁶) siehe 2.6.1
Was bedeutet diese Aussage?: viel zu unspezifisch. Im Saarland gibt es die Forsteinrichtung (mittelfristige Forstplanung), die Waldschadenskartierung und die Waldbiotopkartierung. Das ist auch ein objektives Monitoring.
⁷) siehe 2.6.1
Das ist ein wichtiger Punkt. Er darf nicht nur auf Harvester bezogen werden.
Vorschlag: weglassen des ganzen Abschnitts und neu schreiben.
⁸) siehe 2.6.2
In vielen saarländischen Kommunen gibt es das schon.
Der Punkt ist, dass bisher die rechtzeitige Einbindung bei sämtlichen Bauvorhaben hapert. Deshalb kein eigenes Gesetz, sondern Einbringen in die Landesbauordnung.
⁹) siehe 2.6.2
Welche Baumsatzung ist gemeint? Satzungen gibt es nur auf kommunaler Ebene.
¹⁰) siehe 2.6.2
Das ist ein immenser Aufwand. Wer bezahlt das?
¹¹) siehe 2.6.2
Sorry, das ist naiv. Bei der Finanzausstattung der Saarländischen Kommunen wird jedes Naturdenkmal vermieden, weil die Kosten, auch bei privaten Bäumen, die Kommunen tragen.
Grundsätzlich: für diesen gesamten Abschnitt würde ich Christian Bersin um ein fundiertes Statement bitten. Er kennt sich bestens aus.
¹²) siehe 2.9
Die Wirkung dessen ist zumindest fraglich.
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