Antrag: | Leitantrag: Klimaschutz wirksam gestalten |
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Antragsteller*in: | Volker Morbe (KV Merzig-Wadern) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 27.01.2023, 18:03 |
Ä3 zu L1: Leitantrag: Klimaschutz wirksam gestalten
Antragstext
Von Zeile 220 bis 221 einfügen:
einen kommunalen Klimaschutz. Das Saarland fördert daher kommunale Bodenschutzkonzepte. Flächenversieglung ist zu vermeiden bzw. durch Schaffung von entsiegelter Ausgleichsfläche zu kompensieren, sodass der Nettoflächenverbrauch saarlandweit dauerhaft auf Null gesenkt werden kann.
1. Politische Ausgangslage
Im Klimaabkommen von Paris haben sich im Dezember 2015 insgesamt 195
Vertragsstaaten auf die Begrenzung der menschengemachten globalen Erwärmung auf
unter 2° Celsius gegenüber vorindustrieller Zeit verpflichtet. Die
Bundesrepublik Deutschland hat dieses Abkommen 2016 ratifiziert. Das Pariser
Klimaabkommen ist damit auch für die saarländische Landespolitik bindend. Aus
der Wissenschaft kommen auch mahnende Stimmen, dass selbst das 1,5 Grad-Ziel
nicht ausreichen wird, um irreversible Kipppunkte zu vermeiden.
Mit einem bereits im Jahr 2013 von der damaligen Grünen Landtagsfraktion
eingebrachtem Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes hätte das Saarland
Vorreiter in Sachen Klimaschutz werden und seiner Verantwortung im föderalen
System gerecht werden können.
Schwerpunkte des Gesetzes waren:
- Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2020 um 25%, bis 2050 um 80% im
Vergleich zu 2005
- Erstellung eines Klimaschutzplanes und Vorlage eines Klimaschutzberichtes
(2020/2025ff) - Berücksichtigung der Festlegungen des Klimaschutzplanes in
den jeweiligen Landesentwicklungsplänen
Die Mehrheit aus SPD und CDU im Landtag hat den schon seinerzeit wegweisenden
Gesetzesentwurf der Grünen abgelehnt. Auch in den 6 Jahren nach der
Ratifizierung des Pariser Klimaschutzabkommens hat die Große Koalition im
Saarland keine eigenen Vorschläge oder Entwürfe für ein saarländisches
Klimaschutzgesetz eingebracht. Sie sind für wertvolle Jahre des Stillstandes in
Sachen Klimaschutz verantwortlich. Insbesondere sind SPD und CDU im Saarland
ihren föderalen Aufgaben nicht nachgekommen.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. März 2021 ist nicht nur eine
schallende Ohrfeige für SPD und CDU im Bund, sondern noch viel mehr für ihre
saarländischen Landesverbände. Das Urteil bekräftigte, dass Art. 20a GG, der den
Staat zu Klimaschutz verpflichte, als Norm auch justiziabel ist. Insbesondere
erklärte das Gericht die Ziele des Pariser Klimaabkommens für
verfassungsrechtlich verbindlich. Das Gewicht des Gebots zum Klimaschutz nimmt
bei der Abwägung mit anderen Verfassungsrechtsgütern und -prinzipien mit
fortschreitendem Klimawandel zu. Grundsätzlich räumte das höchste deutsche
Gericht dem Staat Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum bei der Erreichung der
Klimaziele ein. Das entbindet den Gesetzgeber aber nicht von der Pflicht,
rechtzeitig einen Weg hin zur Klimaneutralität einzuschlagen, „frühzeitig
transparente Maßgaben für die weitere Ausgestaltung der Treibhausgasreduktion
[zu] formuliert“ und die erforderlichen Emissionsminderungslasten so über die
Zeit zu verteilen, dass auch eine verhältnismäßige Verteilung von
Freiheitschancen zwischen den Generationen gewahrt bleibe.
Im zurückliegenden Jahr 2022 spürten wir die Folgen des anthropogenen
Klimawandels auch im Saarland. Es wurde (nach 2018) erneut der Rekord des
wärmsten Jahres seit Beginn der Wetteraufzeichnungen gebrochen. Der Sommer 2022
war wieder von anhaltender Hitze und Dürre geprägt, was insbesondere unsere
Wälder in extremen Stress versetzt hat und zu Ernteausfällen geführt hat. Auch
seltene Extremereignisse sind wieder aufgetreten. Eine Windhose richtete im
November 2022 in mehreren Orten des Sankt Wendeler Land schwere Schäden an. Eine
Wettererscheinung, die normalerweise nur als Tornado in den Inneren Ebenen der
USA auftritt und bei uns nur äußerst selten üblicherweise im Umfeld von
Sommergewittern vorkommt. Nicht weit weg von uns hat die Flutwelle im Ahrtal
gezeigt, was passiert, wenn man unter den Vorzeichen des Klimawandels Flüsse
begradigt und die Vegetation samt Bäumen stark minimiert.
Die jahrelange Untätigkeit von SPD und CDU, der fortschreitende Klimawandel und
die Verpflichtung zur Einhaltung unserer Verfassung erfordern für das Saarland
ein Klimaschutzgesetz, das weit über die Gesetzesvorlage aus dem Jahr 2013
hinausgeht. Andere Bundesländer schreiben bereits ihre vorhandenen
Klimaschutzgesetze fort, um ihrer föderalen Verpflichtung nachzukommen.
Als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat auch die
Bundesregierung ein geändertes Klimaschutzgesetz vorgelegt, in dem die
Zielvorgaben zur Reduktion von CO2- Emissionen angehoben wurden. Das bundesweite
Minderungsziel für 2030 steigt um 10 Prozentpunkte auf mindestens 65 Prozent
gegenüber dem Jahr 1990. Das Globalziel wirkt sich auch auf die CO2-
Minderungsziele bis zum Jahr 2030 in den einzelnen Sektoren aus: in der
Energiewirtschaft, der Industrie, im Verkehr, im Gebäudebereich und in der
Landwirtschaft.
Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland die Treibhausgasneutralität erreichen. Dann
muss ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgas-Emissionen und deren Abbau
herrschen. Hierzu sollen auch natürliche Senken einen wichtigen Beitrag zum
Klimaschutz leisten. Wälder und Moore sind Kohlenstoffspeicher, die für die
Bindung unvermeidbarer Restemissionen von Treibhausgasen unabkömmlich sind.
Landschaftsschutz ist damit integraler Bestandteil eines wirksamen
Klimaschutzes.
2. Anforderungen an ein saarländisches Klimaschutzgesetz 2023
2.1. Sofortmaßnahmen für den Klimaschutz
Die Aufgabe, vor der das Saarland steht, ist immens. Jahrelanges Nichtstun durch
die Landespolitik hat die Situation weiter verschärft. Deshalb müssen schnell
umsetzbare und leistbare Maßnahmen als Sofortmaßnahmen in einem saarländischen
Klimaschutzgesetz aufgenommen werden.
Solche Sofortmaßnahmen sind:
• Ausweitung und offensive Vermarktung eines Energieberatungsprogramms für Haus-
/Wohnungseigentümer:innen und Mieter:innen
• Über 70 % des privaten Energieverbrauchs werden für das Heizen benötigt. Hier
steckt ein großes Potential für mehr Klimaschutz. Oftmals lassen sich
Effizienzmaßnahmen mit Bundeszuschüssen verwirklichen. In diesem Zusammenhang
gilt es zu prüfen, inwieweit kommunale Gremien und die Schornsteinfegerinnung
als Multiplikatoren eingesetzt werden. Sie kennen oft die Situation vor Ort und
können Maßnahmen gezielter platzieren. Energieberater:innen sollten in jeder
Kommune für die Bürger:innen bei Neubau und Umbau zur Verfügung stehen.
• Beratungsprogramme für das Handwerk
• Handwerksbetriebe müssen stärker als Berater:innen in Fragen der
Nachhaltigkeit positioniert werden. Es muss sichergestellt sein, dass immer die
aktuellsten Informationen in den Betrieben vorliegen und kompetente
Ansprechpartner zu Verfügung stehen. Die Ansprechpartner müssen bei Bedarf und
auf Wunsch den Handwerksbetrieb auch direkt beim Kunden unterstützen.
• Sanierungsoffensive öffentliche Liegenschaften
• Kommunale Gebäude sowie Gebäude des Landes müssen schnellstmöglich energetisch
auf den Stand der Technik gebracht werden. Da diese Maßnahmen auf
Dauer rentierlich sind, ist hierfür auch die Verwendung eines Sondervermögens
denkbar.
2.2. Aufbau einer soliden Datenbasis
Im Rahmen der Umweltökonomischen Gesamtrechnung der Länder ist die Datenlage des
Saarlandes vielfach veraltet. Insbesondere im Energiebereich liegen kaum
aktuelle Daten vor. Wer sich im Saarland zu Daten bezüglich Umwelt- und
Klimaschutz informieren möchte, ist auf eine Vielzahl verschiedener öffentlicher
und privater Quellen angewiesen, die man sich erst mühevoll zusammensuchen muss.
Um Klimaschutz wirksam zu gestalten, braucht man Informationen und Möglichkeiten
der Evaluation. Der Aufbau einer validen und aktuellen Datenbasis ist hierfür
zwingend erforderlich.
Der Aufbau einer solchen zentralen, öffentlich zugänglichen Datenbank gehört in
ein Klimaschutzgesetz. Die Datenbeschaffung sollte dabei möglichst ohne
Belastung für Bürger:innen und Unternehmen erfolgen. Es sind, wo immer es geht,
Register oder sonstige, einfach zugängige Daten zu verwenden. Entgegen den
Gepflogenheiten der amtlichen Statistik können auch Daten von privaten Anbietern
genutzt werden, sofern sie hinreichend valide erscheinen.
Ziel der Datenbasis ist die einfache Verfügbarkeit und eine hohe Aussagekraft
bezüglich der Notwendigkeit zukünftiger und der Wirksamkeit vergangener
Maßnahmen. Auf Basis der öffentlich verfügbaren Daten werden die Zielvorgaben
für das Saarland definiert und überprüft.
Ein Umweltmanagementsystem (EMAS) sollte gebildet werden. Dieses trägt sich nach
etwa ein bis drei Jahren selbst und spart im Anschluss in der Regel Aufwand und
Kosten (z.B. Energiekosten) ein und rentiert sich langfristig.
2.3. Klimaneutrale Energie als Standortfaktor für das Saarland
Die Energiewende ist zentral für den Klimaschutz. Das Vorhandensein grüner
Energie wird zunehmend auch zum Standortfaktor. Gerade für die Industrie mit
ihren energieintensiven Prozessen ist die ausreichende und zuverlässige
Versorgung mit regenerativer Energie von hoher Bedeutung. Wenn das Saarland
weiterhin ein hochproduktiver Industriestandort bleiben soll, müssen wir alle
Hemmnisse für den Ausbau regenerativer Energie abbauen und Platz für die
Gewinnung von Energie schaffen. 2 Prozent der Landesfläche müssen verbindlich
für den Ausbau der Windenergie zur Verfügung stehen. Weiterhin müssen wir alle
Möglichkeiten zum Ausbau von PV und anderen regenerativen Energien nutzen. Bei
Neubauten und Dachsanierungen muss die Nutzung solarer Energien vorgeschrieben
werden. Wo immer möglich sollte Versiegelung dabei vermieden werden. Neben dem
Ausbau von PV auf Dächern, Parkplätzen oder Industrieanlagen sehen wir großes
Potential in sogenannten bifazialen PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen.
Wir müssen alle vorhandenen Energiequellen optimal ausnutzen. Beispiele sind
Abwärme aus dem Grubenwasser, industrielle Abwärme, Solarthermie und Erdwärme.
Auch die klimaneutrale Nutzung von Grubengas beispielsweise durch Umwandlung in
türkisen Wasserstoff sollte im Saarland genutzt werden.
Als hochindustrialisiertes Bundesland mit einer hohen Siedlungsdichte werden wir
auch bei optimalsten Ausbau der Erneuerbaren Energie auf den Import von Energie
angewiesen sein. Dazu brauchen wir eine optimale Energieinfrastruktur mit
ausreichenden Anschluss an die Hochleistungsnetze und mit intelligenten
Verteilnetzen. Ebenfalls muss ein Anschluss an das europäische Wasserstoffnetz
schnell gewährleistet werden. Wir brauchen auch hier schnell Verteilnetze für
klimaneutralen Wasserstoff im ganzen Saarland und nicht nur für die
Stahlindustrie an der Saar.
Energiewende bedeutet auch Energieeffizienz und Sektorenkopplung. Wir werden
perspektivisch fast alle energieintensiven Prozesse von fossilen Energieträgern
auf grünen Strom und eventuelle klimaneutralen Wasserstoff umstellen.
Gleichzeitig müssen wir alle Potentiale für Energieeffizienz bergen. Gerade beim
privaten Wohnen würde das viele Menschen ohne staatliche Hilfe überfordern.
Deshalb müssen wir proaktiv auf die Menschen zugehen und ihnen helfen,
staatliche Zuschüsse beim klimagerechten Bauen und Sanieren zu erhalten.
Außerdem müssen wir alle neuen, innovativen Lösungen für die Energiewende im
Saarland zur Anwendung bringen. Unser Ehrgeiz muss es sein, dass nirgendwo
Energieinnovationen schneller umgesetzt werden können als im Saarland. So machen
wir unser Land für Investoren und Gründer:innen attraktiv.
Der Weg der Grünen, weg von der fossilen Energieerzeugung hin zu einer sauberen
Energiegewinnung und effizienten Energienutzung, ist schnell. Wir dürfen dabei
die Kommunen und die Menschen nicht vergessen. Wir müssen sie mitnehmen beim
Ausstieg aus Kohle, Öl und Gas in eine saubere und bezahlbare Zukunft. Daher
müssen wir die Menschen bei den Planungen beteiligen und die Kommunen fachlich
und finanziell unterstützen. Wir Grünen wollen eine Energiewende für, aber vor
allem auch mit den Menschen und Kommunen.
2.4. Klimaschutz geht nicht ohne Mobilitätswende
Deutschlandweit ist der Ausstoß klimaschädlicher Gase ist im Straßenverkehr seit
Jahren unverändert hoch. Es fehlt oftmals der politische Wille, die Umsetzung
der verbindlichen Klimaziele auch in diesem Bereich erreichen zu wollen. Mit der
größten PKW-Dichte pro Einwohner gilt das Saarland als Autoland. Eine echte
Mobilitätswende ist daher hier um so dringender.
Bereits vorhandene Pläne, wie der Verkehrsentwicklungsplan ÖPNV mit der Vision
eines S- Bahn-Netzes für das Saarland, sowie derzeit fortgeschriebene Pläne, wie
der Landesradwegeplan, müssen zielgerichtet und zügig umgesetzt werden. Bahn-
und Radverkehr dürfen dabei nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Neben Maßnahmen zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs muss dieser
selbst auch klimafreundlicher gestaltet werden. Für die Elektromobilität werden
genügend Ladepunkte im ganzen Saarland benötigt. Flächenmanager:innen sollten
die Infrastruktur jeder Region analysieren und klimaschutzrelevante Maßnahmen
angehen. Es geht dabei nicht nur um die Anzahl der Ladepunkte, sondern auch die
sinnvolle Positionierung, beispielsweise bei Arbeitsstellen, beim Einkaufen oder
in Wohngebieten, wo die Errichtung eines privaten Ladepunktes nicht möglich ist.
Nach wie vor geht der größte Teil öffentlicher Mittel in Investitionen und
Reparaturen von Verkehrswegen für Autos/LKWs. Im Rahmen der eigenen
Zuständigkeit kann das Saarland eine Mittelverschiebung durchführen.
Außerdem muss der Bau zusätzlicher Straßen vermieden und seit Jahrzehnten mit
dem Bundesverkehrswegeplan fortgeschriebene Projekte gestrichen werden.
Das Deutschlandticket bietet einen attraktiven Preis für regelmäßige Nutzer des
ÖPNV. Damit möglichst viele Menschen zum Umstieg auf dieses attraktive Angebot
animiert werden, muss der ÖPNV zeitnah bedarfsgerecht ausgebaut werden. Auch On-
Demand- Modelle sollten im Saarland zunächst in schlecht ausgebauten Regionen,
perspektivisch dann flächendeckend eingeführt werden.
Für einen sicheren und emissionsärmer Beitrag zum Klimaschutz ist eine
flächendeckende Mindestbeschränkung von 30/km/h erforderlich.
Das Herabsetzen der Höchstgeschwindigkeit auf 130km/h auf Autobahnen rettet
nicht nur Menschenleben, sondern spart 1,5 Millionen Tonnen CO2 ein. Wir
erwarten von einer Landesregierung, dass sie sich auf Bundesebene für eine
entsprechende Regelung einsetzt.
Das Radwegenetz muss massiv ausgebaut und Fahrradzonen geschaffen werden. Dafür
können Kommunen finanzielle Mittel abrufen.
2.5. Klimaschutz vor Ort - Förderung für Klima-Kommunen
Die Städte und Gemeinden des Saarlandes befinden sich in einer angespannten
finanziellen Situation. Die wurde zuletzt an der teilweise starken Erhöhung der
Kreisumlagen deutlich. Kommunen benötigen daher auf ihrem Weg zu Klima–Kommunen
finanzielle und personelle Unterstützung. Förderlotsen des Landes können die
Kommunen bei dem Akquirieren von Fördermitteln unterstützen. Gleichzeitig
fördert das Saarland Klimaschutz und erhöht so die Förderquoten des Bundes um
weitere 10%.
Die Bilanzierung kommunaler Treibhausgasemissionen wird ausgebaut: Dazu wird
eine Fachstelle eingerichtet und verstärkt zum Thema Treibhausgas-Bilanzierung
beraten. Zusätzlich erstellt das Land eine mehrjährige Bilanzierungssoftware für
die Kommunen, damit sie regelmäßig und fortlaufend die Entwicklung der
Treibhausgasemissionen bilanzieren können, was bisher nicht möglich ist. Mit den
THG–Bilanzen können Kommunen Klimaschutzmaßnahmen darstellen, priorisieren und
zielgerichtet weitere Projekte und Maßnahmen auflegen.
Böden spielen für Klimaschutz und Klimaanpassung eine zentrale Rolle: Sie
speichern Kohlenstoff und Niederschläge. Sie sind mitentscheidend für die
Kühlungsfunktion und das Kleinklima. Die Erfassung und Bewertung der Böden und
angepasste Vorschläge zum Umgang mit ihnen sind somit von enormer Bedeutung für
einen kommunalen Klimaschutz. Das Saarland fördert daher kommunale
Bodenschutzkonzepte. Flächenversieglung ist zu vermeiden bzw. durch Schaffung von entsiegelter Ausgleichsfläche zu kompensieren, sodass der Nettoflächenverbrauch saarlandweit dauerhaft auf Null gesenkt werden kann.
Die Landesverwaltung muss Vorbild für Klimaneutralität sein.
Darum werden wir die schnellstmögliche Nutzung aller landeseigenen Dachflächen
für Photovoltaik sicherstellen und den Umbau des landeseigenen Fuhrparks auf
alternative Antriebe vorantreiben. Eine ambitionierte Green-IT-Strategie für die
öffentliche Verwaltung muss entwickelt werden.
Schottergärten müssen generell bei Neubauten verboten bzw. bei Umgestaltung
solcher sollten Fördergelder zur Verfügung gestellt werden wie auch für
Dachbegrünungen. Andererseits müssen Regenwasserzisternen zur Gartenbewässerung
und/oder Toilettenspül- und/oder Waschmaschinennutzung gefördert werden. Firmen
sollten Mitarbeiter:innen die Möglichkeit zum Homeoffice geben und
Dienstfahrräder zur Verfügung stellen, Carsharing organisieren und zur Nutzung
des ÖPNV auffordern.
Regionale landwirtschaftliche Betriebe, Bioläden, Unverpacktläden, Repaircafes,
sollten ebenfalls finanziell und bei der Vermarktung gefördert werden.
Bürger:innen sollten über Medien zu möglichen Sparmaßnahmen informiert werden:
Wasser, Strom, Lebensmittelwegwerfen...
Bei Veranstaltungen sollen auf die Einsparung von Treibhausgasen geachtet
werden: in den Bereichen Mobilität (An- und Abreise), Lokalität (Erreichbarkeit
des Orts mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln), Energie, Wasser, Catering
(regional, fair, bio), Technik, Beschaffung und Abfall.
2.6 Bäume und Wälder in ihrer vielfältigen Funktion wahrnehmen
2.6.1. Waldschutzgesetz statt Waldnutzgesetz in die Wege leiten
Unsere Wälder kommen einer Vielzahl an Funktionen nach. Sie sind Lieferant
nachhaltiger Werkstoffe, Orte der Erholung, als Sauerstoffproduzent und
Treibhausgaseinlagerer Reparateur unseres Klimas, können als Wasserspeicher dem
Hochwasserschutz dienen, entstehen häufig in Starkwindgebieten und beeinflussen
das Lokalklima insbesondere an heißen Tagen.
In Anlehnung an das neue Landeswaldgesetz (LWaldG) in Mecklenburg-Vorpommern,
welches 2021 verabschiedet wurde, sind Forstämter dazu aufgefordert ein
„objektives und wertungsfreies Monitoring“ aufzunehmen. Diese Statistiken und
Ergebnisse sind wichtig, um auf diesen Grundlagen weitere Maßnahmen zur
Verbesserung für das regionale Ökosystem geschaffen wird. Das Saarland sollte
diese übernehmen und aus dem Waldnutzgesetz ein Waldschutzgesetz machen.
Förster:innen sollten Lehrgänge zur nachhaltigen Forstwirtschaft besuchen, um
den Schaden des Waldeinschlags und der irreversiblen Bodenverdichtung durch
Harvestereinsatz zu verstehen und Biotopbäume wie auch Baumverbände unberührt zu
lassen. Kahlschläge müssen komplett verboten werden. Das Argument, dass Bäume
wegen Borkenkäferbefalls oder aufgrund des Verkehrssicherungsgesetzes gefällt
werden müssen, muss revidiert werden. Selbst befallene Bäume spenden Schatten
für Jungpflanzen, verhindern das Austrocknen der Böden und werden zu Humus zum
Nutzen neuen Lebens. Nur wenn man den Wald schützt, ihm die Möglichkeit sich
selbst zu verjüngen, kann man diesen auch weiterhin als Holzlieferant nutzen.
2.6.2. Baumschutzgesetz beschließen und alte, wertvolle Bäume als
Naturdenkmälern ausweisen
Jeder Baum senkt maßgeblich die Temperatur, deshalb muss jeder Baum geschützt
werden. Der Landtag muss ein Baumschutzgesetz ins Leben rufen, nach welchem von
jeder Kommune angestellte Baumgutachter:innen über Fällung oder Nichtfällung
nach einer Gutachtenerstellung entscheiden, sowohl bei städtischen Baumaßnahmen
als auch bei Privathäusern wie bereits in Berlin umgesetzt. Projekte der
Baumspende für Privatbesitzer im Vorgarten wie in Saarlouis umgesetzt, sollten
landesweit umgesetzt werden. In Anlehnung an die Baumsatzung aus dem Jahre 2009
ist es nötig, dass zu schützende Bäume katalogisiert und in einer Anhangliste
geführt werden. In der Vergangenheit kam es mehrfach dazu, dass gesunde Bäume,
die ein hohes Alter hatten, gefällt wurden. Daher sei es wichtig, dass nach §39
SaarlNatSchG die Gemeinden Naturdenkmale gemäß § 28, 1 BNatSchG gesondert
auszuweisen und deren Erhaltung durch Satzung sicherzustellen.
Bei allen Bäumen in bebauten Bereichen, die ein Alter von mindestens 100 Jahren
aufweisen und gesund sind, soll ein Schutzstatus überprüft werden. Die
geschützten Bäume wären durch Markierung zu kennzeichnen und durch eine
besondere Satzung zu schützen. Sanierungsmaßnahmen könnten durch Spenden und
Zuschüsse von dritter Seite- zum Beispiel durch Patenschaften- getragen oder
zumindest mitfinanziert werden.
2.7. Moore schützen und Wiedervernässungen in die Wege leiten
Der Schutz bzw. die Renaturierung von Mooren ist nach Auffassung der
Bundesregierung als CO2-Speicher und Wasserspeicher ein wichtiger Baustein des
Klimaschutzes. Die Bundesregierung hat deshalb ein milliardenschweres
Förderprogramm aufgelegt und am 09.11.2022 im Kabinett verabschiedet. Wir
fordern gemeinsam mit den Verbänden von BUND, NABU und Dellatinianden Moorschutz
auch im Saarland voranzubringen und das Thema Moorschutz im Saarland in das
Klimaschutzgesetz aufzunehmen.
Der Moorschutz im Saarland sollte im Königsbruch bei Homburg starten, denn das
Gebiet ist nach Meinung von Experten des Natur- und Artenschutzes in der
DELATTINIA als ehemaliges Moor im Saarland am besten für eine Wiedervernässung
geeignet.
Moore sind aber nicht nur wichtige Puffersystem zur Speicherung von CO2 und
Wasser in der Landschaft, sie sind auch Lebensräume mit einer besonders
schützenswerten Fauna und Flora. So finden sich im Königsbruch die letzten
bekannten Fundorte von Lungenenzian, Trunkelbeere und Fadenseggen.
Wegen der Grenznähe bietet es sich an, in einer saarländischen Initiative das
ehemalige Moor im Königsbruch gemeinsam mit Rheinland-Pfalz grenzüberschreitend
zu entwickeln und die bereits vorhandenen Erfahrungen in Rheinland-Pfalz bei der
Wiedervernässung ehemaliger Moore zu nutzen.
2.8. Wasser schützen
Die Klimakrise hat dramatische Auswirkungen auf die Neubildung von Grundwasser.
Für das Saarland liegen bis heute immer noch keine aktuellen Daten zur
Erneuerung von Grundwasser vor, obwohl diese schon für 2020 vorgelegt werden
sollten. Diese Daten sind aber extrem wichtig, um grundwasserschützende
Maßnahmen zu ergreifen. Auch die Verschmutzung der Gewässer (wie z.B. im Fall
Erbacher Bachlauf) muss verfolgt und aufgedeckt werden. Wasserverschmutzung
müssen Konsequenzen für die Verursacher bedeuten. Bauliche Maßnahmen, welche den
Grundwasserspiegel senken, müssen verhindert werden, da diese zur Austrocknung
u.a. von Wäldern, Äckern und Wiesen führen.
Im Saarland wurden 2022 die höchsten mittleren Jahrestemperaturen aller
Bundesländer gemessen. Damit wird klar, der Klimawandel ist auch im Saarland
angekommen. Dürren und Starkregen sind gravierende Folgen der
Klimaveränderungen. Die Förderung der Neubildung und der Schutz der Grundwasser-
Reserven muss Teil der Anpassungsstrategie Klimawandel werden. Dazu gehört die
konsequente Beobachtung des Landschaftswasserhaushalts einschließlich der
Schüttung von Hangquellen in den Fördergebieten des Buntsandstein. Der Abfluss
von Oberflächenwasser bei Regen und von Quellwasser muss im Wald, in der Freien
Landschaft und in den Siedlungen über Gräben, Kanäle oder Drainagen reduziert
werden. Dazu ist ein Programm mit regelmäßiger Berichtspflicht aufzulegen. Zur
Förderung des Rückhalts von Wasser in der Landschaft ist eine zweckgebundene
Abgabe auf das geförderte Grundwasser von 10 ct zu erheben. Bei der Verteilung
des Wassers sind auch die Erfordernisse der Landwirtschaft für Bewässerung zu
ermitteln und zu berücksichtigen. Flächen für den Moorschutz sind zu definieren
und vor Austrocknen durch Entnahme von Grundwasser wirkungsvoll zu schützen.
Die Siedlungsentwässerung muss an die Herausforderungen des Gewässerschutzes bei
Dürren und Starkregen angepasst werden. Dazu gehört
1. Verbesserung der Reinigungsleistung der Kläranlagen zum Schutz der Gewässer
von Überlastung bei Dürren durch unzureichende Verdünnung
2. Schutz der Gewässer vor Entlastung von Abwasser aus Regenüberläufen durch
konsequenten Einbau von Störfallmeldern
3. Entlastung der Kanäle von Fremdwasser durch konsequente Entflechtung des
Wassers der Abwasserkanäle (Trennung Abwasser von Regen und Grundwasser)
4. Entfernung der bachbegleitenden Kanäle, um Retentionsfläche für den Rückhalt
von Starkregen zu schaffen und die Überlastung der Kanäle durch eindringendes
Wasser über Kanaldeckel oder undichte Kanäle zu verhindern
5. Abkoppeln von Quellen und Drainagen vom Abwasserkanal, um die Entwässerung
der Landschaft zu reduzieren
6. Förderung von Grün in der Siedlung zur Begrenzung der Aufheizung und Kopplung
mit Systemen des Wasserrückhalts zur Wasserversorgung in Hitzeperioden
7. Förderung von quartierbezogenen Zisternen zur Beregnung bei Dürren und zum
Wasserrückhalt bei Starkregen
2.9. Biodiversität schützen: Listung und Kategorisierung im
Biodokumentationszentrum erforderlich
Als Auswirkung des Klimawandels sterben täglich Arten aus und Pflanzen
verschwinden. Somit ist das gesamte Ökosystem in Gefahr. Lange Trockenperioden,
aber auch lang anhaltende Regenzeiten und Umweltbelastungen wie Überdüngung und
ebenfalls Flächenversiegelungen führen dazu, dass natürliche Lebensräume in
Bächen, Seen, Wäldern, Wiesen zerstört werden. Das Biodokumentationszentrum in
Landsweiler-Reden sollte seine Kategorisierungen und Listungen der
saarländischen Flora und Fauna der Landesregierung zur Verfügung stellen, um
gefährdete Arten und deren schützenswerte Lebensräume zu analysieren und
Maßnahmen zum Schutz dieser in die Wege zu leiten.
2.10. Bildung für nachhaltige Entwicklung in Lehrplänen
Nachhaltigkeit in den Lehrplan bereits im 1. Schuljahr verankern. Nichts ist so
wichtig, wie die Bildung. Unsere Kinder und Enkelkinder sind die Leitragenden
des Klimawandels. Sie sollten die Zusammenhänge des Ökosystems Erde verstehen
und die Möglichkeit erhalten,
Einfluss auf ihre Zukunft zu nehmen. Die 17 Nachhaltigkeitsziele der UN beziehen
sich auf alle zukunftsrelevanten Themengebiete rund um Mensch und Natur und
sollten durch Besuche von außerschulischen Lernorten (Kläranlage,
Windkraftanlagenbauunternehmen,...) erfahren und in Projekten von Schüler:innen
umgesetzt werden.
2.11. Screening und Anpassung des rechtlichen Rahmens im Saarland
Bisher hat der Klimaschutz in Gesetzesbegründungen nur eine nachgeordnete oder
sogar keine Rolle gespielt. Inzwischen haben der Bundesgesetzgeber und Gerichte
dem Klimaschutz als zentralen Beitrag zur Generationengerechtigkeit einen
höheren Stellenwert gegeben. Bei der Abwägung von grundrechtlichen Gütern hat
Klimaschutz daher einen höheren Stellenwert. Entsprechend brauchen wir ein
Screening bestehender Rechtsnormen im Saarland, bei denen eine Relevanz für den
Klimaschutz vorhanden ist. Dazu gehören beispielsweise Gesetze und Verordnungen
- zur Landesbauordnung
- zum Denkmalschutz
- zum Landschafts-, Wald- und Gewässerschutz
Das Screening soll dabei nicht nur bestehende Hemmnisse des Klimaschutzes
abbauen, sondern auch Potentiale für Verbesserungen beim Klimaschutz heben.
Beispielsweise sollen verbindliche Baunormen für mehr Energieeffizienz und für
die Schaffung von Flächen zur Energiegewinnung (z.B. PV-Pflicht) festgeschrieben
werden.
Ebenfalls soll das Screening untersuchen, welche übergeordneten Vorschriften mit
Relevanz für den Klimaschutz noch nicht oder noch nicht hinreichend umgesetzt
wurden. Beispielsweise wäre die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtline im
Saarland zu überprüfen.
3. Fazit und Zusammenfassung
Bündnis 90/Die Grünen weisen seit über 30 Jahren wie keine andere Partei auf die
Notwendigkeit von Klimaschutz und dem Schutz von Umwelt, Natur und Biodiversität
hin. Viele Probleme, mit denen wir heute konfrontiert sind, wären deutlich
kleiner, wenn man diesem Kurs früher gefolgt wäre. Auch wenn wir jetzt schon
viele Folgen des Klimawandels nicht mehr abwenden können, ist es dennoch nicht
zu späte, das Ruder rumzureißen. Gleichwohl gilt: Wenn wir jetzt nicht in
Klimaschutz investieren, wird uns das in naher Zukunft um so kostenintensiver
auf die Füße fallen. Es geht um nichts Geringeres als um unsere Zukunft und die
Zukunft unserer Kinder, Enkel und deren nachfolgenden Generationen. Die Weichen,
die wir jetzt stellen, wird unser Vermächtnis für Generationen sein. Es liegt
jetzt nur an uns, wohin unser blauer Planet steuert.
Für uns Grüne ist klar, was wir tun müssen. Nach Jahren des Wenig- bis
Nichtstuns muss jetzt gelten: "Klotzen statt Kleckern". Die Zeit des Redens ist
vorbei. Jetzt brauchen wir ein Klimaschutzgesetz, das alle Bereiche erfasst. Von
der Ordnungspolitik, über direkte Klimaschutzmaßnahmen bis hin zu Veränderungen
in der Art, wie wir mobil sind, heizen oder konsumieren müssen alle Punkte auf
den Prüfstand und beherzt angepasst werden. Wir werden das nicht nur aus eigener
Kraft schaffen. Deshalb muss das Saarland die möglichen Hilfen der EU und des
Bundes zur Klimaneutralen Transformation effektiv nutzen.
Zum Erreichen der Klimaschutzziele genügt kein einfaches Klimaschutzgesetz mehr.
Vielmehr muss in zahlreiche Bereiche eingegriffen werden, um einen wirksamen
Klimaschutz sicherzustellen. Uns Grünen ist vollkommen klar, dass wir damit auch
weit in die Lebenswirklichkeit der Menschen eingreifen. Vieles wird sich
verändern. Wir möchten damit nicht unseren Wohlstand gefährden, sondern ihn ganz
im Gegenteil schützen gegen Veränderungen, die wir ohne aktives Handeln nicht
mehr beherrschen werden. Allein die direkten Kosten des Klimawandels lagen von
2000 bis 2021 bei 145 Mrd. Euro in Deutschland. Die Tendenz ist steigend.
Nichtstun gefährdet unseren Wohlstand.
Wir sind davon überzeugt, dass wir die Menschen mitnehmen können, bei der
Transformation in ein klimaneutrales Saarland. Es ist gerade unser schnelles und
beherztes Vorgehen, dass die Menschen vor Überforderung schützen soll. Damit
wollen wir das verbleibende Zeitfenster optimal nutzen, ehe es für einen
Umschwenken auf eine nachhaltige und klimaneutrale Lebensweise zu spät ist.
Von Zeile 220 bis 221 einfügen:
einen kommunalen Klimaschutz. Das Saarland fördert daher kommunale Bodenschutzkonzepte. Flächenversieglung ist zu vermeiden bzw. durch Schaffung von entsiegelter Ausgleichsfläche zu kompensieren, sodass der Nettoflächenverbrauch saarlandweit dauerhaft auf Null gesenkt werden kann.
1. Politische Ausgangslage
Im Klimaabkommen von Paris haben sich im Dezember 2015 insgesamt 195
Vertragsstaaten auf die Begrenzung der menschengemachten globalen Erwärmung auf
unter 2° Celsius gegenüber vorindustrieller Zeit verpflichtet. Die
Bundesrepublik Deutschland hat dieses Abkommen 2016 ratifiziert. Das Pariser
Klimaabkommen ist damit auch für die saarländische Landespolitik bindend. Aus
der Wissenschaft kommen auch mahnende Stimmen, dass selbst das 1,5 Grad-Ziel
nicht ausreichen wird, um irreversible Kipppunkte zu vermeiden.
Mit einem bereits im Jahr 2013 von der damaligen Grünen Landtagsfraktion
eingebrachtem Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes hätte das Saarland
Vorreiter in Sachen Klimaschutz werden und seiner Verantwortung im föderalen
System gerecht werden können.
Schwerpunkte des Gesetzes waren:
- Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2020 um 25%, bis 2050 um 80% im
Vergleich zu 2005
- Erstellung eines Klimaschutzplanes und Vorlage eines Klimaschutzberichtes
(2020/2025ff) - Berücksichtigung der Festlegungen des Klimaschutzplanes in
den jeweiligen Landesentwicklungsplänen
Die Mehrheit aus SPD und CDU im Landtag hat den schon seinerzeit wegweisenden
Gesetzesentwurf der Grünen abgelehnt. Auch in den 6 Jahren nach der
Ratifizierung des Pariser Klimaschutzabkommens hat die Große Koalition im
Saarland keine eigenen Vorschläge oder Entwürfe für ein saarländisches
Klimaschutzgesetz eingebracht. Sie sind für wertvolle Jahre des Stillstandes in
Sachen Klimaschutz verantwortlich. Insbesondere sind SPD und CDU im Saarland
ihren föderalen Aufgaben nicht nachgekommen.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. März 2021 ist nicht nur eine
schallende Ohrfeige für SPD und CDU im Bund, sondern noch viel mehr für ihre
saarländischen Landesverbände. Das Urteil bekräftigte, dass Art. 20a GG, der den
Staat zu Klimaschutz verpflichte, als Norm auch justiziabel ist. Insbesondere
erklärte das Gericht die Ziele des Pariser Klimaabkommens für
verfassungsrechtlich verbindlich. Das Gewicht des Gebots zum Klimaschutz nimmt
bei der Abwägung mit anderen Verfassungsrechtsgütern und -prinzipien mit
fortschreitendem Klimawandel zu. Grundsätzlich räumte das höchste deutsche
Gericht dem Staat Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum bei der Erreichung der
Klimaziele ein. Das entbindet den Gesetzgeber aber nicht von der Pflicht,
rechtzeitig einen Weg hin zur Klimaneutralität einzuschlagen, „frühzeitig
transparente Maßgaben für die weitere Ausgestaltung der Treibhausgasreduktion
[zu] formuliert“ und die erforderlichen Emissionsminderungslasten so über die
Zeit zu verteilen, dass auch eine verhältnismäßige Verteilung von
Freiheitschancen zwischen den Generationen gewahrt bleibe.
Im zurückliegenden Jahr 2022 spürten wir die Folgen des anthropogenen
Klimawandels auch im Saarland. Es wurde (nach 2018) erneut der Rekord des
wärmsten Jahres seit Beginn der Wetteraufzeichnungen gebrochen. Der Sommer 2022
war wieder von anhaltender Hitze und Dürre geprägt, was insbesondere unsere
Wälder in extremen Stress versetzt hat und zu Ernteausfällen geführt hat. Auch
seltene Extremereignisse sind wieder aufgetreten. Eine Windhose richtete im
November 2022 in mehreren Orten des Sankt Wendeler Land schwere Schäden an. Eine
Wettererscheinung, die normalerweise nur als Tornado in den Inneren Ebenen der
USA auftritt und bei uns nur äußerst selten üblicherweise im Umfeld von
Sommergewittern vorkommt. Nicht weit weg von uns hat die Flutwelle im Ahrtal
gezeigt, was passiert, wenn man unter den Vorzeichen des Klimawandels Flüsse
begradigt und die Vegetation samt Bäumen stark minimiert.
Die jahrelange Untätigkeit von SPD und CDU, der fortschreitende Klimawandel und
die Verpflichtung zur Einhaltung unserer Verfassung erfordern für das Saarland
ein Klimaschutzgesetz, das weit über die Gesetzesvorlage aus dem Jahr 2013
hinausgeht. Andere Bundesländer schreiben bereits ihre vorhandenen
Klimaschutzgesetze fort, um ihrer föderalen Verpflichtung nachzukommen.
Als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat auch die
Bundesregierung ein geändertes Klimaschutzgesetz vorgelegt, in dem die
Zielvorgaben zur Reduktion von CO2- Emissionen angehoben wurden. Das bundesweite
Minderungsziel für 2030 steigt um 10 Prozentpunkte auf mindestens 65 Prozent
gegenüber dem Jahr 1990. Das Globalziel wirkt sich auch auf die CO2-
Minderungsziele bis zum Jahr 2030 in den einzelnen Sektoren aus: in der
Energiewirtschaft, der Industrie, im Verkehr, im Gebäudebereich und in der
Landwirtschaft.
Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland die Treibhausgasneutralität erreichen. Dann
muss ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgas-Emissionen und deren Abbau
herrschen. Hierzu sollen auch natürliche Senken einen wichtigen Beitrag zum
Klimaschutz leisten. Wälder und Moore sind Kohlenstoffspeicher, die für die
Bindung unvermeidbarer Restemissionen von Treibhausgasen unabkömmlich sind.
Landschaftsschutz ist damit integraler Bestandteil eines wirksamen
Klimaschutzes.
2. Anforderungen an ein saarländisches Klimaschutzgesetz 2023
2.1. Sofortmaßnahmen für den Klimaschutz
Die Aufgabe, vor der das Saarland steht, ist immens. Jahrelanges Nichtstun durch
die Landespolitik hat die Situation weiter verschärft. Deshalb müssen schnell
umsetzbare und leistbare Maßnahmen als Sofortmaßnahmen in einem saarländischen
Klimaschutzgesetz aufgenommen werden.
Solche Sofortmaßnahmen sind:
• Ausweitung und offensive Vermarktung eines Energieberatungsprogramms für Haus-
/Wohnungseigentümer:innen und Mieter:innen
• Über 70 % des privaten Energieverbrauchs werden für das Heizen benötigt. Hier
steckt ein großes Potential für mehr Klimaschutz. Oftmals lassen sich
Effizienzmaßnahmen mit Bundeszuschüssen verwirklichen. In diesem Zusammenhang
gilt es zu prüfen, inwieweit kommunale Gremien und die Schornsteinfegerinnung
als Multiplikatoren eingesetzt werden. Sie kennen oft die Situation vor Ort und
können Maßnahmen gezielter platzieren. Energieberater:innen sollten in jeder
Kommune für die Bürger:innen bei Neubau und Umbau zur Verfügung stehen.
• Beratungsprogramme für das Handwerk
• Handwerksbetriebe müssen stärker als Berater:innen in Fragen der
Nachhaltigkeit positioniert werden. Es muss sichergestellt sein, dass immer die
aktuellsten Informationen in den Betrieben vorliegen und kompetente
Ansprechpartner zu Verfügung stehen. Die Ansprechpartner müssen bei Bedarf und
auf Wunsch den Handwerksbetrieb auch direkt beim Kunden unterstützen.
• Sanierungsoffensive öffentliche Liegenschaften
• Kommunale Gebäude sowie Gebäude des Landes müssen schnellstmöglich energetisch
auf den Stand der Technik gebracht werden. Da diese Maßnahmen auf
Dauer rentierlich sind, ist hierfür auch die Verwendung eines Sondervermögens
denkbar.
2.2. Aufbau einer soliden Datenbasis
Im Rahmen der Umweltökonomischen Gesamtrechnung der Länder ist die Datenlage des
Saarlandes vielfach veraltet. Insbesondere im Energiebereich liegen kaum
aktuelle Daten vor. Wer sich im Saarland zu Daten bezüglich Umwelt- und
Klimaschutz informieren möchte, ist auf eine Vielzahl verschiedener öffentlicher
und privater Quellen angewiesen, die man sich erst mühevoll zusammensuchen muss.
Um Klimaschutz wirksam zu gestalten, braucht man Informationen und Möglichkeiten
der Evaluation. Der Aufbau einer validen und aktuellen Datenbasis ist hierfür
zwingend erforderlich.
Der Aufbau einer solchen zentralen, öffentlich zugänglichen Datenbank gehört in
ein Klimaschutzgesetz. Die Datenbeschaffung sollte dabei möglichst ohne
Belastung für Bürger:innen und Unternehmen erfolgen. Es sind, wo immer es geht,
Register oder sonstige, einfach zugängige Daten zu verwenden. Entgegen den
Gepflogenheiten der amtlichen Statistik können auch Daten von privaten Anbietern
genutzt werden, sofern sie hinreichend valide erscheinen.
Ziel der Datenbasis ist die einfache Verfügbarkeit und eine hohe Aussagekraft
bezüglich der Notwendigkeit zukünftiger und der Wirksamkeit vergangener
Maßnahmen. Auf Basis der öffentlich verfügbaren Daten werden die Zielvorgaben
für das Saarland definiert und überprüft.
Ein Umweltmanagementsystem (EMAS) sollte gebildet werden. Dieses trägt sich nach
etwa ein bis drei Jahren selbst und spart im Anschluss in der Regel Aufwand und
Kosten (z.B. Energiekosten) ein und rentiert sich langfristig.
2.3. Klimaneutrale Energie als Standortfaktor für das Saarland
Die Energiewende ist zentral für den Klimaschutz. Das Vorhandensein grüner
Energie wird zunehmend auch zum Standortfaktor. Gerade für die Industrie mit
ihren energieintensiven Prozessen ist die ausreichende und zuverlässige
Versorgung mit regenerativer Energie von hoher Bedeutung. Wenn das Saarland
weiterhin ein hochproduktiver Industriestandort bleiben soll, müssen wir alle
Hemmnisse für den Ausbau regenerativer Energie abbauen und Platz für die
Gewinnung von Energie schaffen. 2 Prozent der Landesfläche müssen verbindlich
für den Ausbau der Windenergie zur Verfügung stehen. Weiterhin müssen wir alle
Möglichkeiten zum Ausbau von PV und anderen regenerativen Energien nutzen. Bei
Neubauten und Dachsanierungen muss die Nutzung solarer Energien vorgeschrieben
werden. Wo immer möglich sollte Versiegelung dabei vermieden werden. Neben dem
Ausbau von PV auf Dächern, Parkplätzen oder Industrieanlagen sehen wir großes
Potential in sogenannten bifazialen PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen.
Wir müssen alle vorhandenen Energiequellen optimal ausnutzen. Beispiele sind
Abwärme aus dem Grubenwasser, industrielle Abwärme, Solarthermie und Erdwärme.
Auch die klimaneutrale Nutzung von Grubengas beispielsweise durch Umwandlung in
türkisen Wasserstoff sollte im Saarland genutzt werden.
Als hochindustrialisiertes Bundesland mit einer hohen Siedlungsdichte werden wir
auch bei optimalsten Ausbau der Erneuerbaren Energie auf den Import von Energie
angewiesen sein. Dazu brauchen wir eine optimale Energieinfrastruktur mit
ausreichenden Anschluss an die Hochleistungsnetze und mit intelligenten
Verteilnetzen. Ebenfalls muss ein Anschluss an das europäische Wasserstoffnetz
schnell gewährleistet werden. Wir brauchen auch hier schnell Verteilnetze für
klimaneutralen Wasserstoff im ganzen Saarland und nicht nur für die
Stahlindustrie an der Saar.
Energiewende bedeutet auch Energieeffizienz und Sektorenkopplung. Wir werden
perspektivisch fast alle energieintensiven Prozesse von fossilen Energieträgern
auf grünen Strom und eventuelle klimaneutralen Wasserstoff umstellen.
Gleichzeitig müssen wir alle Potentiale für Energieeffizienz bergen. Gerade beim
privaten Wohnen würde das viele Menschen ohne staatliche Hilfe überfordern.
Deshalb müssen wir proaktiv auf die Menschen zugehen und ihnen helfen,
staatliche Zuschüsse beim klimagerechten Bauen und Sanieren zu erhalten.
Außerdem müssen wir alle neuen, innovativen Lösungen für die Energiewende im
Saarland zur Anwendung bringen. Unser Ehrgeiz muss es sein, dass nirgendwo
Energieinnovationen schneller umgesetzt werden können als im Saarland. So machen
wir unser Land für Investoren und Gründer:innen attraktiv.
Der Weg der Grünen, weg von der fossilen Energieerzeugung hin zu einer sauberen
Energiegewinnung und effizienten Energienutzung, ist schnell. Wir dürfen dabei
die Kommunen und die Menschen nicht vergessen. Wir müssen sie mitnehmen beim
Ausstieg aus Kohle, Öl und Gas in eine saubere und bezahlbare Zukunft. Daher
müssen wir die Menschen bei den Planungen beteiligen und die Kommunen fachlich
und finanziell unterstützen. Wir Grünen wollen eine Energiewende für, aber vor
allem auch mit den Menschen und Kommunen.
2.4. Klimaschutz geht nicht ohne Mobilitätswende
Deutschlandweit ist der Ausstoß klimaschädlicher Gase ist im Straßenverkehr seit
Jahren unverändert hoch. Es fehlt oftmals der politische Wille, die Umsetzung
der verbindlichen Klimaziele auch in diesem Bereich erreichen zu wollen. Mit der
größten PKW-Dichte pro Einwohner gilt das Saarland als Autoland. Eine echte
Mobilitätswende ist daher hier um so dringender.
Bereits vorhandene Pläne, wie der Verkehrsentwicklungsplan ÖPNV mit der Vision
eines S- Bahn-Netzes für das Saarland, sowie derzeit fortgeschriebene Pläne, wie
der Landesradwegeplan, müssen zielgerichtet und zügig umgesetzt werden. Bahn-
und Radverkehr dürfen dabei nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Neben Maßnahmen zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs muss dieser
selbst auch klimafreundlicher gestaltet werden. Für die Elektromobilität werden
genügend Ladepunkte im ganzen Saarland benötigt. Flächenmanager:innen sollten
die Infrastruktur jeder Region analysieren und klimaschutzrelevante Maßnahmen
angehen. Es geht dabei nicht nur um die Anzahl der Ladepunkte, sondern auch die
sinnvolle Positionierung, beispielsweise bei Arbeitsstellen, beim Einkaufen oder
in Wohngebieten, wo die Errichtung eines privaten Ladepunktes nicht möglich ist.
Nach wie vor geht der größte Teil öffentlicher Mittel in Investitionen und
Reparaturen von Verkehrswegen für Autos/LKWs. Im Rahmen der eigenen
Zuständigkeit kann das Saarland eine Mittelverschiebung durchführen.
Außerdem muss der Bau zusätzlicher Straßen vermieden und seit Jahrzehnten mit
dem Bundesverkehrswegeplan fortgeschriebene Projekte gestrichen werden.
Das Deutschlandticket bietet einen attraktiven Preis für regelmäßige Nutzer des
ÖPNV. Damit möglichst viele Menschen zum Umstieg auf dieses attraktive Angebot
animiert werden, muss der ÖPNV zeitnah bedarfsgerecht ausgebaut werden. Auch On-
Demand- Modelle sollten im Saarland zunächst in schlecht ausgebauten Regionen,
perspektivisch dann flächendeckend eingeführt werden.
Für einen sicheren und emissionsärmer Beitrag zum Klimaschutz ist eine
flächendeckende Mindestbeschränkung von 30/km/h erforderlich.
Das Herabsetzen der Höchstgeschwindigkeit auf 130km/h auf Autobahnen rettet
nicht nur Menschenleben, sondern spart 1,5 Millionen Tonnen CO2 ein. Wir
erwarten von einer Landesregierung, dass sie sich auf Bundesebene für eine
entsprechende Regelung einsetzt.
Das Radwegenetz muss massiv ausgebaut und Fahrradzonen geschaffen werden. Dafür
können Kommunen finanzielle Mittel abrufen.
2.5. Klimaschutz vor Ort - Förderung für Klima-Kommunen
Die Städte und Gemeinden des Saarlandes befinden sich in einer angespannten
finanziellen Situation. Die wurde zuletzt an der teilweise starken Erhöhung der
Kreisumlagen deutlich. Kommunen benötigen daher auf ihrem Weg zu Klima–Kommunen
finanzielle und personelle Unterstützung. Förderlotsen des Landes können die
Kommunen bei dem Akquirieren von Fördermitteln unterstützen. Gleichzeitig
fördert das Saarland Klimaschutz und erhöht so die Förderquoten des Bundes um
weitere 10%.
Die Bilanzierung kommunaler Treibhausgasemissionen wird ausgebaut: Dazu wird
eine Fachstelle eingerichtet und verstärkt zum Thema Treibhausgas-Bilanzierung
beraten. Zusätzlich erstellt das Land eine mehrjährige Bilanzierungssoftware für
die Kommunen, damit sie regelmäßig und fortlaufend die Entwicklung der
Treibhausgasemissionen bilanzieren können, was bisher nicht möglich ist. Mit den
THG–Bilanzen können Kommunen Klimaschutzmaßnahmen darstellen, priorisieren und
zielgerichtet weitere Projekte und Maßnahmen auflegen.
Böden spielen für Klimaschutz und Klimaanpassung eine zentrale Rolle: Sie
speichern Kohlenstoff und Niederschläge. Sie sind mitentscheidend für die
Kühlungsfunktion und das Kleinklima. Die Erfassung und Bewertung der Böden und
angepasste Vorschläge zum Umgang mit ihnen sind somit von enormer Bedeutung für
einen kommunalen Klimaschutz. Das Saarland fördert daher kommunale
Bodenschutzkonzepte. Flächenversieglung ist zu vermeiden bzw. durch Schaffung von entsiegelter Ausgleichsfläche zu kompensieren, sodass der Nettoflächenverbrauch saarlandweit dauerhaft auf Null gesenkt werden kann.
Die Landesverwaltung muss Vorbild für Klimaneutralität sein.
Darum werden wir die schnellstmögliche Nutzung aller landeseigenen Dachflächen
für Photovoltaik sicherstellen und den Umbau des landeseigenen Fuhrparks auf
alternative Antriebe vorantreiben. Eine ambitionierte Green-IT-Strategie für die
öffentliche Verwaltung muss entwickelt werden.
Schottergärten müssen generell bei Neubauten verboten bzw. bei Umgestaltung
solcher sollten Fördergelder zur Verfügung gestellt werden wie auch für
Dachbegrünungen. Andererseits müssen Regenwasserzisternen zur Gartenbewässerung
und/oder Toilettenspül- und/oder Waschmaschinennutzung gefördert werden. Firmen
sollten Mitarbeiter:innen die Möglichkeit zum Homeoffice geben und
Dienstfahrräder zur Verfügung stellen, Carsharing organisieren und zur Nutzung
des ÖPNV auffordern.
Regionale landwirtschaftliche Betriebe, Bioläden, Unverpacktläden, Repaircafes,
sollten ebenfalls finanziell und bei der Vermarktung gefördert werden.
Bürger:innen sollten über Medien zu möglichen Sparmaßnahmen informiert werden:
Wasser, Strom, Lebensmittelwegwerfen...
Bei Veranstaltungen sollen auf die Einsparung von Treibhausgasen geachtet
werden: in den Bereichen Mobilität (An- und Abreise), Lokalität (Erreichbarkeit
des Orts mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln), Energie, Wasser, Catering
(regional, fair, bio), Technik, Beschaffung und Abfall.
2.6 Bäume und Wälder in ihrer vielfältigen Funktion wahrnehmen
2.6.1. Waldschutzgesetz statt Waldnutzgesetz in die Wege leiten
Unsere Wälder kommen einer Vielzahl an Funktionen nach. Sie sind Lieferant
nachhaltiger Werkstoffe, Orte der Erholung, als Sauerstoffproduzent und
Treibhausgaseinlagerer Reparateur unseres Klimas, können als Wasserspeicher dem
Hochwasserschutz dienen, entstehen häufig in Starkwindgebieten und beeinflussen
das Lokalklima insbesondere an heißen Tagen.
In Anlehnung an das neue Landeswaldgesetz (LWaldG) in Mecklenburg-Vorpommern,
welches 2021 verabschiedet wurde, sind Forstämter dazu aufgefordert ein
„objektives und wertungsfreies Monitoring“ aufzunehmen. Diese Statistiken und
Ergebnisse sind wichtig, um auf diesen Grundlagen weitere Maßnahmen zur
Verbesserung für das regionale Ökosystem geschaffen wird. Das Saarland sollte
diese übernehmen und aus dem Waldnutzgesetz ein Waldschutzgesetz machen.
Förster:innen sollten Lehrgänge zur nachhaltigen Forstwirtschaft besuchen, um
den Schaden des Waldeinschlags und der irreversiblen Bodenverdichtung durch
Harvestereinsatz zu verstehen und Biotopbäume wie auch Baumverbände unberührt zu
lassen. Kahlschläge müssen komplett verboten werden. Das Argument, dass Bäume
wegen Borkenkäferbefalls oder aufgrund des Verkehrssicherungsgesetzes gefällt
werden müssen, muss revidiert werden. Selbst befallene Bäume spenden Schatten
für Jungpflanzen, verhindern das Austrocknen der Böden und werden zu Humus zum
Nutzen neuen Lebens. Nur wenn man den Wald schützt, ihm die Möglichkeit sich
selbst zu verjüngen, kann man diesen auch weiterhin als Holzlieferant nutzen.
2.6.2. Baumschutzgesetz beschließen und alte, wertvolle Bäume als
Naturdenkmälern ausweisen
Jeder Baum senkt maßgeblich die Temperatur, deshalb muss jeder Baum geschützt
werden. Der Landtag muss ein Baumschutzgesetz ins Leben rufen, nach welchem von
jeder Kommune angestellte Baumgutachter:innen über Fällung oder Nichtfällung
nach einer Gutachtenerstellung entscheiden, sowohl bei städtischen Baumaßnahmen
als auch bei Privathäusern wie bereits in Berlin umgesetzt. Projekte der
Baumspende für Privatbesitzer im Vorgarten wie in Saarlouis umgesetzt, sollten
landesweit umgesetzt werden. In Anlehnung an die Baumsatzung aus dem Jahre 2009
ist es nötig, dass zu schützende Bäume katalogisiert und in einer Anhangliste
geführt werden. In der Vergangenheit kam es mehrfach dazu, dass gesunde Bäume,
die ein hohes Alter hatten, gefällt wurden. Daher sei es wichtig, dass nach §39
SaarlNatSchG die Gemeinden Naturdenkmale gemäß § 28, 1 BNatSchG gesondert
auszuweisen und deren Erhaltung durch Satzung sicherzustellen.
Bei allen Bäumen in bebauten Bereichen, die ein Alter von mindestens 100 Jahren
aufweisen und gesund sind, soll ein Schutzstatus überprüft werden. Die
geschützten Bäume wären durch Markierung zu kennzeichnen und durch eine
besondere Satzung zu schützen. Sanierungsmaßnahmen könnten durch Spenden und
Zuschüsse von dritter Seite- zum Beispiel durch Patenschaften- getragen oder
zumindest mitfinanziert werden.
2.7. Moore schützen und Wiedervernässungen in die Wege leiten
Der Schutz bzw. die Renaturierung von Mooren ist nach Auffassung der
Bundesregierung als CO2-Speicher und Wasserspeicher ein wichtiger Baustein des
Klimaschutzes. Die Bundesregierung hat deshalb ein milliardenschweres
Förderprogramm aufgelegt und am 09.11.2022 im Kabinett verabschiedet. Wir
fordern gemeinsam mit den Verbänden von BUND, NABU und Dellatinianden Moorschutz
auch im Saarland voranzubringen und das Thema Moorschutz im Saarland in das
Klimaschutzgesetz aufzunehmen.
Der Moorschutz im Saarland sollte im Königsbruch bei Homburg starten, denn das
Gebiet ist nach Meinung von Experten des Natur- und Artenschutzes in der
DELATTINIA als ehemaliges Moor im Saarland am besten für eine Wiedervernässung
geeignet.
Moore sind aber nicht nur wichtige Puffersystem zur Speicherung von CO2 und
Wasser in der Landschaft, sie sind auch Lebensräume mit einer besonders
schützenswerten Fauna und Flora. So finden sich im Königsbruch die letzten
bekannten Fundorte von Lungenenzian, Trunkelbeere und Fadenseggen.
Wegen der Grenznähe bietet es sich an, in einer saarländischen Initiative das
ehemalige Moor im Königsbruch gemeinsam mit Rheinland-Pfalz grenzüberschreitend
zu entwickeln und die bereits vorhandenen Erfahrungen in Rheinland-Pfalz bei der
Wiedervernässung ehemaliger Moore zu nutzen.
2.8. Wasser schützen
Die Klimakrise hat dramatische Auswirkungen auf die Neubildung von Grundwasser.
Für das Saarland liegen bis heute immer noch keine aktuellen Daten zur
Erneuerung von Grundwasser vor, obwohl diese schon für 2020 vorgelegt werden
sollten. Diese Daten sind aber extrem wichtig, um grundwasserschützende
Maßnahmen zu ergreifen. Auch die Verschmutzung der Gewässer (wie z.B. im Fall
Erbacher Bachlauf) muss verfolgt und aufgedeckt werden. Wasserverschmutzung
müssen Konsequenzen für die Verursacher bedeuten. Bauliche Maßnahmen, welche den
Grundwasserspiegel senken, müssen verhindert werden, da diese zur Austrocknung
u.a. von Wäldern, Äckern und Wiesen führen.
Im Saarland wurden 2022 die höchsten mittleren Jahrestemperaturen aller
Bundesländer gemessen. Damit wird klar, der Klimawandel ist auch im Saarland
angekommen. Dürren und Starkregen sind gravierende Folgen der
Klimaveränderungen. Die Förderung der Neubildung und der Schutz der Grundwasser-
Reserven muss Teil der Anpassungsstrategie Klimawandel werden. Dazu gehört die
konsequente Beobachtung des Landschaftswasserhaushalts einschließlich der
Schüttung von Hangquellen in den Fördergebieten des Buntsandstein. Der Abfluss
von Oberflächenwasser bei Regen und von Quellwasser muss im Wald, in der Freien
Landschaft und in den Siedlungen über Gräben, Kanäle oder Drainagen reduziert
werden. Dazu ist ein Programm mit regelmäßiger Berichtspflicht aufzulegen. Zur
Förderung des Rückhalts von Wasser in der Landschaft ist eine zweckgebundene
Abgabe auf das geförderte Grundwasser von 10 ct zu erheben. Bei der Verteilung
des Wassers sind auch die Erfordernisse der Landwirtschaft für Bewässerung zu
ermitteln und zu berücksichtigen. Flächen für den Moorschutz sind zu definieren
und vor Austrocknen durch Entnahme von Grundwasser wirkungsvoll zu schützen.
Die Siedlungsentwässerung muss an die Herausforderungen des Gewässerschutzes bei
Dürren und Starkregen angepasst werden. Dazu gehört
1. Verbesserung der Reinigungsleistung der Kläranlagen zum Schutz der Gewässer
von Überlastung bei Dürren durch unzureichende Verdünnung
2. Schutz der Gewässer vor Entlastung von Abwasser aus Regenüberläufen durch
konsequenten Einbau von Störfallmeldern
3. Entlastung der Kanäle von Fremdwasser durch konsequente Entflechtung des
Wassers der Abwasserkanäle (Trennung Abwasser von Regen und Grundwasser)
4. Entfernung der bachbegleitenden Kanäle, um Retentionsfläche für den Rückhalt
von Starkregen zu schaffen und die Überlastung der Kanäle durch eindringendes
Wasser über Kanaldeckel oder undichte Kanäle zu verhindern
5. Abkoppeln von Quellen und Drainagen vom Abwasserkanal, um die Entwässerung
der Landschaft zu reduzieren
6. Förderung von Grün in der Siedlung zur Begrenzung der Aufheizung und Kopplung
mit Systemen des Wasserrückhalts zur Wasserversorgung in Hitzeperioden
7. Förderung von quartierbezogenen Zisternen zur Beregnung bei Dürren und zum
Wasserrückhalt bei Starkregen
2.9. Biodiversität schützen: Listung und Kategorisierung im
Biodokumentationszentrum erforderlich
Als Auswirkung des Klimawandels sterben täglich Arten aus und Pflanzen
verschwinden. Somit ist das gesamte Ökosystem in Gefahr. Lange Trockenperioden,
aber auch lang anhaltende Regenzeiten und Umweltbelastungen wie Überdüngung und
ebenfalls Flächenversiegelungen führen dazu, dass natürliche Lebensräume in
Bächen, Seen, Wäldern, Wiesen zerstört werden. Das Biodokumentationszentrum in
Landsweiler-Reden sollte seine Kategorisierungen und Listungen der
saarländischen Flora und Fauna der Landesregierung zur Verfügung stellen, um
gefährdete Arten und deren schützenswerte Lebensräume zu analysieren und
Maßnahmen zum Schutz dieser in die Wege zu leiten.
2.10. Bildung für nachhaltige Entwicklung in Lehrplänen
Nachhaltigkeit in den Lehrplan bereits im 1. Schuljahr verankern. Nichts ist so
wichtig, wie die Bildung. Unsere Kinder und Enkelkinder sind die Leitragenden
des Klimawandels. Sie sollten die Zusammenhänge des Ökosystems Erde verstehen
und die Möglichkeit erhalten,
Einfluss auf ihre Zukunft zu nehmen. Die 17 Nachhaltigkeitsziele der UN beziehen
sich auf alle zukunftsrelevanten Themengebiete rund um Mensch und Natur und
sollten durch Besuche von außerschulischen Lernorten (Kläranlage,
Windkraftanlagenbauunternehmen,...) erfahren und in Projekten von Schüler:innen
umgesetzt werden.
2.11. Screening und Anpassung des rechtlichen Rahmens im Saarland
Bisher hat der Klimaschutz in Gesetzesbegründungen nur eine nachgeordnete oder
sogar keine Rolle gespielt. Inzwischen haben der Bundesgesetzgeber und Gerichte
dem Klimaschutz als zentralen Beitrag zur Generationengerechtigkeit einen
höheren Stellenwert gegeben. Bei der Abwägung von grundrechtlichen Gütern hat
Klimaschutz daher einen höheren Stellenwert. Entsprechend brauchen wir ein
Screening bestehender Rechtsnormen im Saarland, bei denen eine Relevanz für den
Klimaschutz vorhanden ist. Dazu gehören beispielsweise Gesetze und Verordnungen
- zur Landesbauordnung
- zum Denkmalschutz
- zum Landschafts-, Wald- und Gewässerschutz
Das Screening soll dabei nicht nur bestehende Hemmnisse des Klimaschutzes
abbauen, sondern auch Potentiale für Verbesserungen beim Klimaschutz heben.
Beispielsweise sollen verbindliche Baunormen für mehr Energieeffizienz und für
die Schaffung von Flächen zur Energiegewinnung (z.B. PV-Pflicht) festgeschrieben
werden.
Ebenfalls soll das Screening untersuchen, welche übergeordneten Vorschriften mit
Relevanz für den Klimaschutz noch nicht oder noch nicht hinreichend umgesetzt
wurden. Beispielsweise wäre die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtline im
Saarland zu überprüfen.
3. Fazit und Zusammenfassung
Bündnis 90/Die Grünen weisen seit über 30 Jahren wie keine andere Partei auf die
Notwendigkeit von Klimaschutz und dem Schutz von Umwelt, Natur und Biodiversität
hin. Viele Probleme, mit denen wir heute konfrontiert sind, wären deutlich
kleiner, wenn man diesem Kurs früher gefolgt wäre. Auch wenn wir jetzt schon
viele Folgen des Klimawandels nicht mehr abwenden können, ist es dennoch nicht
zu späte, das Ruder rumzureißen. Gleichwohl gilt: Wenn wir jetzt nicht in
Klimaschutz investieren, wird uns das in naher Zukunft um so kostenintensiver
auf die Füße fallen. Es geht um nichts Geringeres als um unsere Zukunft und die
Zukunft unserer Kinder, Enkel und deren nachfolgenden Generationen. Die Weichen,
die wir jetzt stellen, wird unser Vermächtnis für Generationen sein. Es liegt
jetzt nur an uns, wohin unser blauer Planet steuert.
Für uns Grüne ist klar, was wir tun müssen. Nach Jahren des Wenig- bis
Nichtstuns muss jetzt gelten: "Klotzen statt Kleckern". Die Zeit des Redens ist
vorbei. Jetzt brauchen wir ein Klimaschutzgesetz, das alle Bereiche erfasst. Von
der Ordnungspolitik, über direkte Klimaschutzmaßnahmen bis hin zu Veränderungen
in der Art, wie wir mobil sind, heizen oder konsumieren müssen alle Punkte auf
den Prüfstand und beherzt angepasst werden. Wir werden das nicht nur aus eigener
Kraft schaffen. Deshalb muss das Saarland die möglichen Hilfen der EU und des
Bundes zur Klimaneutralen Transformation effektiv nutzen.
Zum Erreichen der Klimaschutzziele genügt kein einfaches Klimaschutzgesetz mehr.
Vielmehr muss in zahlreiche Bereiche eingegriffen werden, um einen wirksamen
Klimaschutz sicherzustellen. Uns Grünen ist vollkommen klar, dass wir damit auch
weit in die Lebenswirklichkeit der Menschen eingreifen. Vieles wird sich
verändern. Wir möchten damit nicht unseren Wohlstand gefährden, sondern ihn ganz
im Gegenteil schützen gegen Veränderungen, die wir ohne aktives Handeln nicht
mehr beherrschen werden. Allein die direkten Kosten des Klimawandels lagen von
2000 bis 2021 bei 145 Mrd. Euro in Deutschland. Die Tendenz ist steigend.
Nichtstun gefährdet unseren Wohlstand.
Wir sind davon überzeugt, dass wir die Menschen mitnehmen können, bei der
Transformation in ein klimaneutrales Saarland. Es ist gerade unser schnelles und
beherztes Vorgehen, dass die Menschen vor Überforderung schützen soll. Damit
wollen wir das verbleibende Zeitfenster optimal nutzen, ehe es für einen
Umschwenken auf eine nachhaltige und klimaneutrale Lebensweise zu spät ist.
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