Veranstaltung: | Kleiner Parteitag 29.01.2023 |
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Tagesordnungspunkt: | 5 Anträge |
Antragsteller*in: | Sigrun Krack |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 11.01.2023, 13:28 |
A1: „Saarland muss neue Krankenhausplanung auflegen“
Antragstext
Der LPT fordert die Landesregierung auf
- Eine neue Krankenhausplanung aufzulegen mit dem Ziel, in jedem Landkreis
mindestens einen Krankenhausstandort zu erhalten und diesen entsprechend
auszustatten. Im Regionalverband sollen entsprechend der Bevölkerungszahl
mehrere Standorte erhalten bleiben. Ergänzend dazu sollen weitere
ambulante medizinische Versorgungszentren aufgebaut werden.
- In den nächsten Jahren mindestens 100 Mio. € jährlich für die
Investitionsförderung in den Krankenhäusern bereit zu stellen.
- Die Förderquote bei Investitionen in Krankenhäusern auf mindestens 90% zu
erhöhen.
- Das Förderverfahren zu vereinfachen.
Begründung:
Die Reformen, die Bundesgesundheitsminister Lauterbach für die
Krankenhausfinanzierung vorgeschlagen hat, gehen grundsätzlich in die richtige
Richtung, lösen aber allein das Problem der saarländischen Krankenhäuser nicht.
Die meisten dieser Häuser arbeiten bereits seit Jahren defizitär und sind
überschuldet. Bereits vor der COVID 19 Pandemie haben Expert*innen den
Investitionsstau in der saarländischen Krankenhauslandschaft auf 1,5 Milliarden
€ geschätzt. Berücksichtigt man die Baukostenentwicklung, kann man heute von 2 –
2,5 Mrd. € ausgehen.
Laut Krankenhausfinanzierungsgesetz ist das Land für die Finanzierung der
Investitionen verantwortlich, dieser gesetzlichen Verpflichtung wird das Land
seit Jahrzehnten nicht gerecht. Unter der CDU-Vorgängerregierung wurde ein
Sondervermögen aufgelegt, um den baulichen Investitionsstau an den
saarländischen Krankenhäusern abzubauen. Obwohl die Zuweisungen des Landes (2022
und 2023 jeweils 20 Mio. €) in dieses Sondervermögen viel zu gering sind, wächst
dieses stetig an, von 95 Millionen Ende 2020 auf ca. 122 Mio. € Ende 2022.
Die Ursache darin, dass die saarländischen Krankenhäuser nicht mehr Mittel aus
diesem Sondervermögen abrufen, hängt zum einen mit der zu geringen Förderquote
von ca. 70% zusammen. Die Krankenhäuser haben einfach die Mittel nicht, die
restlichen 30% für Investitionen aufzubringen. Zum anderen ist der
Planungsaufwand, um einen Förderantrag zu stellen, extrem hoch.
Auch die Fördermittel für kurzfristige Anlagegüter wie z.B. Medizintechnik und
IT-Ausstattung sind mit rund 12 Mio. € im Jahr (Haushaltsplan 2023) viel zu
gering, somit arbeiten sämtliche saarländischen Krankenhäuser bereits heute mit
teilweise überalteter Medizintechnik.
Aufgrund der alten baulichen Strukturen und der zu veralteten Ausstattung
entstehen sehr hohe Instandhaltungs- und Energiekosten, die einen wesentlichen
Beitrag zur defizitären Situation der saarländischen Krankenhäuser leisten. Da
die Träger diese Defizite nicht auf Dauer abdecken können, sind neben dem
evangelischen Krankenhaus in Saarbrücken und dem St. Josefs-Krankenhaus in
Dudweiler weitere Krankenhausschließungen zu befürchten.
Aufgrund einer fehlenden strukturellen Krankenhausplanung, die bedarfsorientiert
die Betten in den Einrichtungen festlegt, hat das Saarland gegenüber dem
Bundesdurchschnitt fast 1.000 Klinikbetten zu viel. Berücksichtigt man die
Entwicklung in der Medizin mit immer kürzeren Liegezeiten und immer mehr
ambulanten Eingriffen, ist davon auszugehen, dass im nächsten Jahrzehnt neben
diesem Überhang noch mindestens weitere 1.000 Betten in den saarländischen
Kliniken abgebaut werden müssten. Daher ist eine neue Krankenhausplanung, die
dieser prognostizierten Entwicklung Rechnung trägt, dringend notwendig.
Ohne eine solche Planung werden die saarländischen Krankenhäuser weiterhin einem
ruinösen Wettbewerb ausgesetzt bleiben. Krankenhausschließungen werden nicht
aufgrund von strukturellen Überlegungen und fachlichen Entscheidungen, sondern
aufgrund von wirtschaftlichen Notwendigkeiten erfolgen.
Realistisch betrachtet, wird sich die Zahl der saarländischen Krankenhäuser
deutlich reduzieren. Der saarländische Gesundheitsminister muss diesen Prozess
verantwortungsvoll und nach fachlichen Erfordernissen begleiten und steuern und
darf nicht wie seine Vorgänger den Kopf in den Sand stecken.
Ambulante medizinische Versorgungszentren sollen entstehende Lücken sinnvoll
schließen und damit die Notfallversorgung wohnortnah sicherstellen. Diese sollen
allerdings nicht, wie es derzeit der Fall ist, nach rein markwirtschaftlichen
Gesichtspunkten betrieben werden. Vielmehr sollte auch hier eine Bedarfsplanung
erfolgen und eine enge Kooperation mit stationären Einrichtungen gefördert
werden.
Der notwendige Umbau der saarländischen Krankenhauslandschaft wird nur durch
massive Investitionen möglich sein, Standorte müssen rückgebaut, andere deutlich
erweitert werden. Dafür sind sehr hohe Mittelaufwendungen notwendig.
Der gigantische Investitionsstau in den saarländischen Krankenhäusern gefährdet
die Patienten, durch veraltete Medizintechnik wie durch veraltete Infrastruktur
(Medizinische Gase, Notstromversorgung, etc.). Ähnlich wie in der Notsituation
Coronapandemie sollten daher Förderpraxis und Vergabevorschriften vereinfacht
werden, um diesen Investitionsstau abzubauen.
Begründung
Begründung:
Die Reformen, die Bundesgesundheitsminister Lauterbach für die Krankenhausfinanzierung vorgeschlagen hat, gehen grundsätzlich in die richtige Richtung, lösen aber allein das Problem der saarländischen Krankenhäuser nicht. Die meisten dieser Häuser arbeiten bereits seit Jahren defizitär und sind überschuldet. Bereits vor der COVID 19 Pandemie haben Expert*innen den Investitionsstau in der saarländischen Krankenhauslandschaft auf 1,5 Milliarden € geschätzt. Berücksichtigt man die Baukostenentwicklung, kann man heute von 2 – 2,5 Mrd. € ausgehen.
Laut Krankenhausfinanzierungsgesetz ist das Land für die Finanzierung der Investitionen verantwortlich, dieser gesetzlichen Verpflichtung wird das Land seit Jahrzehnten nicht gerecht. Unter der CDU-Vorgängerregierung wurde ein Sondervermögen aufgelegt, um den baulichen Investitionsstau an den saarländischen Krankenhäusern abzubauen. Obwohl die Zuweisungen des Landes (2022 und 2023 jeweils 20 Mio. €) in dieses Sondervermögen viel zu gering sind, wächst dieses stetig an, von 95 Millionen Ende 2020 auf ca. 122 Mio. € Ende 2022.
Die Ursache darin, dass die saarländischen Krankenhäuser nicht mehr Mittel aus diesem Sondervermögen abrufen, hängt zum einen mit der zu geringen Förderquote von ca. 70% zusammen. Die Krankenhäuser haben einfach die Mittel nicht, die restlichen 30% für Investitionen aufzubringen. Zum anderen ist der Planungsaufwand, um einen Förderantrag zu stellen, extrem hoch.
Auch die Fördermittel für kurzfristige Anlagegüter wie z.B. Medizintechnik und IT-Ausstattung sind mit rund 12 Mio. € im Jahr (Haushaltsplan 2023) viel zu gering, somit arbeiten sämtliche saarländischen Krankenhäuser bereits heute mit teilweise überalteter Medizintechnik.
Aufgrund der alten baulichen Strukturen und der zu veralteten Ausstattung entstehen sehr hohe Instandhaltungs- und Energiekosten, die einen wesentlichen Beitrag zur defizitären Situation der saarländischen Krankenhäuser leisten. Da die Träger diese Defizite nicht auf Dauer abdecken können, sind neben dem evangelischen Krankenhaus in Saarbrücken und dem St. Josefs-Krankenhaus in Dudweiler weitere Krankenhausschließungen zu befürchten.
Aufgrund einer fehlenden strukturellen Krankenhausplanung, die bedarfsorientiert die Betten in den Einrichtungen festlegt, hat das Saarland gegenüber dem Bundesdurchschnitt fast 1.000 Klinikbetten zu viel. Berücksichtigt man die Entwicklung in der Medizin mit immer kürzeren Liegezeiten und immer mehr ambulanten Eingriffen, ist davon auszugehen, dass im nächsten Jahrzehnt neben diesem Überhang noch mindestens weitere 1.000 Betten in den saarländischen Kliniken abgebaut werden müssten. Daher ist eine neue Krankenhausplanung, die dieser prognostizierten Entwicklung Rechnung trägt, dringend notwendig.
Ohne eine solche Planung werden die saarländischen Krankenhäuser weiterhin einem ruinösen Wettbewerb ausgesetzt bleiben. Krankenhausschließungen werden nicht aufgrund von strukturellen Überlegungen und fachlichen Entscheidungen, sondern aufgrund von wirtschaftlichen Notwendigkeiten erfolgen.
Realistisch betrachtet, wird sich die Zahl der saarländischen Krankenhäuser deutlich reduzieren. Der saarländische Gesundheitsminister muss diesen Prozess verantwortungsvoll und nach fachlichen Erfordernissen begleiten und steuern und darf nicht wie seine Vorgänger den Kopf in den Sand stecken.
Ambulante medizinische Versorgungszentren sollen entstehende Lücken sinnvoll schließen und damit die Notfallversorgung wohnortnah sicherstellen. Diese sollen allerdings nicht, wie es derzeit der Fall ist, nach rein markwirtschaftlichen Gesichtspunkten betrieben werden. Vielmehr sollte auch hier eine Bedarfsplanung erfolgen und eine enge Kooperation mit stationären Einrichtungen gefördert werden.
Der notwendige Umbau der saarländischen Krankenhauslandschaft wird nur durch massive Investitionen möglich sein, Standorte müssen rückgebaut, andere deutlich erweitert werden. Dafür sind sehr hohe Mittelaufwendungen notwendig.
Der gigantische Investitionsstau in den saarländischen Krankenhäusern gefährdet die Patienten, durch veraltete Medizintechnik wie durch veraltete Infrastruktur (Medizinische Gase, Notstromversorgung, etc.). Ähnlich wie in der Notsituation Coronapandemie sollten daher Förderpraxis und Vergabevorschriften vereinfacht werden, um diesen Investitionsstau abzubauen.
Unterstützer*innen
- Dr. Ingo Friedrich
- Stephan Körner
- Uta Sullenberger
- Santino Klos
- Karsten Schade
- Matthias Westermann
- Marie Luise Herber
- Petra Port
- Ralph Nonninger
- Barbara Klein-Braun
- Thomas Brass
- Peter Wünsch
- Lea Kaschek
Kommentare
Julian Bonenberger:
Es gibt einige Aspekte, die man noch ergänzen oder überarbeiten könnte meiner Meinung nach:
Es sollte noch betont werden, dass die neue Krankenhausplanung auf die Bedürfnisse der Patienten und der Region abgestimmt werden sollte. Dies bedeutet, dass die Standorte und Ausstattung der Krankenhäuser an die Bevölkerungsstruktur und die medizinischen Bedürfnisse der Region angepasst werden sollten.
Der Vorschlag sollte auch die Rolle von Telemedizin und virtuellen Konsultationen in die Betrachtung einbeziehen. Dies kann dazu beitragen, dass Patienten in ländlichen Gebieten schneller und einfacher Zugang zu medizinischer Versorgung haben.
Es sollte auch darauf hingewiesen werden, dass die Investitionsförderung auch die Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen und die Anschaffung von medizinischem Equipment umfassen sollte, um die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern.
Es sollte auch betont werden, dass eine enge Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen bei der Umsetzung der neuen Krankenhausplanung unerlässlich ist. Diese Zusammenarbeit kann dazu beitragen, dass die Bedürfnisse der Patienten und der Region bestmöglich berücksichtigt werden.