| Veranstaltung: | Kleiner Parteitag 29.01.2023 | 
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 5 Anträge | 
| Antragsteller*in: | Sigrun Krack | 
| Status: | Eingereicht | 
| Eingereicht: | 11.01.2023, 13:28 | 
A1: „Saarland muss neue Krankenhausplanung auflegen“
Antragstext
Der LPT fordert die Landesregierung auf
- Eine neue Krankenhausplanung aufzulegen mit dem Ziel, in jedem Landkreis 
 mindestens einen Krankenhausstandort zu erhalten und diesen entsprechend
 auszustatten. Im Regionalverband sollen entsprechend der Bevölkerungszahl
 mehrere Standorte erhalten bleiben. Ergänzend dazu sollen weitere
 ambulante medizinische Versorgungszentren aufgebaut werden.
- In den nächsten Jahren mindestens 100 Mio. € jährlich für die 
 Investitionsförderung in den Krankenhäusern bereit zu stellen.
- Die Förderquote bei Investitionen in Krankenhäusern auf mindestens 90% zu 
 erhöhen.
- Das Förderverfahren zu vereinfachen.
Begründung:
Die Reformen, die Bundesgesundheitsminister Lauterbach für die 
Krankenhausfinanzierung vorgeschlagen hat, gehen grundsätzlich in die richtige 
Richtung, lösen aber allein das Problem der saarländischen Krankenhäuser nicht. 
Die meisten dieser Häuser arbeiten bereits seit Jahren defizitär und sind 
überschuldet. Bereits vor der COVID 19 Pandemie haben Expert*innen den 
Investitionsstau in der saarländischen Krankenhauslandschaft auf 1,5 Milliarden 
€ geschätzt. Berücksichtigt man die Baukostenentwicklung, kann man heute von 2 – 
2,5 Mrd. € ausgehen.
Laut Krankenhausfinanzierungsgesetz ist das Land für die Finanzierung der 
Investitionen verantwortlich, dieser gesetzlichen Verpflichtung wird das Land 
seit Jahrzehnten nicht gerecht. Unter der CDU-Vorgängerregierung wurde ein 
Sondervermögen aufgelegt, um den baulichen Investitionsstau an den 
saarländischen Krankenhäusern abzubauen. Obwohl die Zuweisungen des Landes (2022 
und 2023 jeweils 20 Mio. €) in dieses Sondervermögen viel zu gering sind, wächst 
dieses stetig an, von 95 Millionen Ende 2020 auf ca. 122 Mio. € Ende 2022.
Die Ursache darin, dass die saarländischen Krankenhäuser nicht mehr Mittel aus 
diesem Sondervermögen abrufen, hängt zum einen mit der zu geringen Förderquote 
von ca. 70% zusammen. Die Krankenhäuser haben einfach die Mittel nicht, die 
restlichen 30% für Investitionen aufzubringen. Zum anderen ist der 
Planungsaufwand, um einen Förderantrag zu stellen, extrem hoch.
Auch die Fördermittel für kurzfristige Anlagegüter wie z.B. Medizintechnik und 
IT-Ausstattung sind mit rund 12 Mio. € im Jahr (Haushaltsplan 2023) viel zu 
gering, somit arbeiten sämtliche saarländischen Krankenhäuser bereits heute mit 
teilweise überalteter Medizintechnik.
Aufgrund der alten baulichen Strukturen und der zu veralteten Ausstattung 
entstehen sehr hohe Instandhaltungs- und Energiekosten, die einen wesentlichen 
Beitrag zur defizitären Situation der saarländischen Krankenhäuser leisten. Da 
die Träger diese Defizite nicht auf Dauer abdecken können, sind neben dem 
evangelischen Krankenhaus in Saarbrücken und dem St. Josefs-Krankenhaus in 
Dudweiler weitere Krankenhausschließungen zu befürchten.
Aufgrund einer fehlenden strukturellen Krankenhausplanung, die bedarfsorientiert 
die Betten in den Einrichtungen festlegt, hat das Saarland gegenüber dem 
Bundesdurchschnitt fast 1.000 Klinikbetten zu viel. Berücksichtigt man die 
Entwicklung in der Medizin mit immer kürzeren Liegezeiten und immer mehr 
ambulanten Eingriffen, ist davon auszugehen, dass im nächsten Jahrzehnt neben 
diesem Überhang noch mindestens weitere 1.000 Betten in den saarländischen 
Kliniken abgebaut werden müssten. Daher ist eine neue Krankenhausplanung, die 
dieser prognostizierten Entwicklung Rechnung trägt, dringend notwendig.
Ohne eine solche Planung werden die saarländischen Krankenhäuser weiterhin einem 
ruinösen Wettbewerb ausgesetzt bleiben. Krankenhausschließungen werden nicht 
aufgrund von strukturellen Überlegungen und fachlichen Entscheidungen, sondern 
aufgrund von wirtschaftlichen Notwendigkeiten erfolgen.
Realistisch betrachtet, wird sich die Zahl der saarländischen Krankenhäuser 
deutlich reduzieren. Der saarländische Gesundheitsminister muss diesen Prozess 
verantwortungsvoll und nach fachlichen Erfordernissen begleiten und steuern und 
darf nicht wie seine Vorgänger den Kopf in den Sand stecken.
Ambulante medizinische Versorgungszentren sollen entstehende Lücken sinnvoll 
schließen und damit die Notfallversorgung wohnortnah sicherstellen. Diese sollen 
allerdings nicht, wie es derzeit der Fall ist, nach rein markwirtschaftlichen 
Gesichtspunkten betrieben werden. Vielmehr sollte auch hier eine Bedarfsplanung 
erfolgen und eine enge Kooperation mit stationären Einrichtungen gefördert 
werden.
Der notwendige Umbau der saarländischen Krankenhauslandschaft wird nur durch 
massive Investitionen möglich sein, Standorte müssen rückgebaut, andere deutlich 
erweitert werden. Dafür sind sehr hohe Mittelaufwendungen notwendig.
Der gigantische Investitionsstau in den saarländischen Krankenhäusern gefährdet 
die Patienten, durch veraltete Medizintechnik wie durch veraltete Infrastruktur 
(Medizinische Gase, Notstromversorgung, etc.). Ähnlich wie in der Notsituation 
Coronapandemie sollten daher Förderpraxis und Vergabevorschriften vereinfacht 
werden, um diesen Investitionsstau abzubauen.
Begründung
Begründung:
Die Reformen, die Bundesgesundheitsminister Lauterbach für die Krankenhausfinanzierung vorgeschlagen hat, gehen grundsätzlich in die richtige Richtung, lösen aber allein das Problem der saarländischen Krankenhäuser nicht. Die meisten dieser Häuser arbeiten bereits seit Jahren defizitär und sind überschuldet. Bereits vor der COVID 19 Pandemie haben Expert*innen den Investitionsstau in der saarländischen Krankenhauslandschaft auf 1,5 Milliarden € geschätzt. Berücksichtigt man die Baukostenentwicklung, kann man heute von 2 – 2,5 Mrd. € ausgehen.
Laut Krankenhausfinanzierungsgesetz ist das Land für die Finanzierung der Investitionen verantwortlich, dieser gesetzlichen Verpflichtung wird das Land seit Jahrzehnten nicht gerecht. Unter der CDU-Vorgängerregierung wurde ein Sondervermögen aufgelegt, um den baulichen Investitionsstau an den saarländischen Krankenhäusern abzubauen. Obwohl die Zuweisungen des Landes (2022 und 2023 jeweils 20 Mio. €) in dieses Sondervermögen viel zu gering sind, wächst dieses stetig an, von 95 Millionen Ende 2020 auf ca. 122 Mio. € Ende 2022.
Die Ursache darin, dass die saarländischen Krankenhäuser nicht mehr Mittel aus diesem Sondervermögen abrufen, hängt zum einen mit der zu geringen Förderquote von ca. 70% zusammen. Die Krankenhäuser haben einfach die Mittel nicht, die restlichen 30% für Investitionen aufzubringen. Zum anderen ist der Planungsaufwand, um einen Förderantrag zu stellen, extrem hoch.
Auch die Fördermittel für kurzfristige Anlagegüter wie z.B. Medizintechnik und IT-Ausstattung sind mit rund 12 Mio. € im Jahr (Haushaltsplan 2023) viel zu gering, somit arbeiten sämtliche saarländischen Krankenhäuser bereits heute mit teilweise überalteter Medizintechnik.
Aufgrund der alten baulichen Strukturen und der zu veralteten Ausstattung entstehen sehr hohe Instandhaltungs- und Energiekosten, die einen wesentlichen Beitrag zur defizitären Situation der saarländischen Krankenhäuser leisten. Da die Träger diese Defizite nicht auf Dauer abdecken können, sind neben dem evangelischen Krankenhaus in Saarbrücken und dem St. Josefs-Krankenhaus in Dudweiler weitere Krankenhausschließungen zu befürchten.
Aufgrund einer fehlenden strukturellen Krankenhausplanung, die bedarfsorientiert die Betten in den Einrichtungen festlegt, hat das Saarland gegenüber dem Bundesdurchschnitt fast 1.000 Klinikbetten zu viel. Berücksichtigt man die Entwicklung in der Medizin mit immer kürzeren Liegezeiten und immer mehr ambulanten Eingriffen, ist davon auszugehen, dass im nächsten Jahrzehnt neben diesem Überhang noch mindestens weitere 1.000 Betten in den saarländischen Kliniken abgebaut werden müssten. Daher ist eine neue Krankenhausplanung, die dieser prognostizierten Entwicklung Rechnung trägt, dringend notwendig.
Ohne eine solche Planung werden die saarländischen Krankenhäuser weiterhin einem ruinösen Wettbewerb ausgesetzt bleiben. Krankenhausschließungen werden nicht aufgrund von strukturellen Überlegungen und fachlichen Entscheidungen, sondern aufgrund von wirtschaftlichen Notwendigkeiten erfolgen.
Realistisch betrachtet, wird sich die Zahl der saarländischen Krankenhäuser deutlich reduzieren. Der saarländische Gesundheitsminister muss diesen Prozess verantwortungsvoll und nach fachlichen Erfordernissen begleiten und steuern und darf nicht wie seine Vorgänger den Kopf in den Sand stecken.
Ambulante medizinische Versorgungszentren sollen entstehende Lücken sinnvoll schließen und damit die Notfallversorgung wohnortnah sicherstellen. Diese sollen allerdings nicht, wie es derzeit der Fall ist, nach rein markwirtschaftlichen Gesichtspunkten betrieben werden. Vielmehr sollte auch hier eine Bedarfsplanung erfolgen und eine enge Kooperation mit stationären Einrichtungen gefördert werden.
Der notwendige Umbau der saarländischen Krankenhauslandschaft wird nur durch massive Investitionen möglich sein, Standorte müssen rückgebaut, andere deutlich erweitert werden. Dafür sind sehr hohe Mittelaufwendungen notwendig.
Der gigantische Investitionsstau in den saarländischen Krankenhäusern gefährdet die Patienten, durch veraltete Medizintechnik wie durch veraltete Infrastruktur (Medizinische Gase, Notstromversorgung, etc.). Ähnlich wie in der Notsituation Coronapandemie sollten daher Förderpraxis und Vergabevorschriften vereinfacht werden, um diesen Investitionsstau abzubauen.
Unterstützer*innen
- Dr. Ingo Friedrich
- Stephan Körner
- Uta Sullenberger
- Santino Klos
- Karsten Schade
- Matthias Westermann
- Marie Luise Herber
- Petra Port
- Ralph Nonninger
- Barbara Klein-Braun
- Thomas Brass
- Peter Wünsch
- Lea Kaschek
Kommentare
Julian Bonenberger:
Es gibt einige Aspekte, die man noch ergänzen oder überarbeiten könnte meiner Meinung nach:
Es sollte noch betont werden, dass die neue Krankenhausplanung auf die Bedürfnisse der Patienten und der Region abgestimmt werden sollte. Dies bedeutet, dass die Standorte und Ausstattung der Krankenhäuser an die Bevölkerungsstruktur und die medizinischen Bedürfnisse der Region angepasst werden sollten.
Der Vorschlag sollte auch die Rolle von Telemedizin und virtuellen Konsultationen in die Betrachtung einbeziehen. Dies kann dazu beitragen, dass Patienten in ländlichen Gebieten schneller und einfacher Zugang zu medizinischer Versorgung haben.
Es sollte auch darauf hingewiesen werden, dass die Investitionsförderung auch die Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen und die Anschaffung von medizinischem Equipment umfassen sollte, um die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern.
Es sollte auch betont werden, dass eine enge Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen bei der Umsetzung der neuen Krankenhausplanung unerlässlich ist. Diese Zusammenarbeit kann dazu beitragen, dass die Bedürfnisse der Patienten und der Region bestmöglich berücksichtigt werden.